Mietbedingungen

MIETBEDINGUNGEN

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 9.00 – 11.45 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr. Nach telefonischer Voranmeldung. Herr R. Arcari (079 222 30 60).

Geräteausgabe

Die Ausgabe der Mietobjekte erfolgt in tadellosem Zustand, jedoch nur gegen Vorzeigen eines gültigen Ausweises.

Abgabe von Geräten mit Halb- oder Tagespauschalen werden gemäss unserer Preisliste verrechnet.

Bei Geräten mit Tagespauschalen ist ein max. Tageseinsatz von 6 Stunden eingerechnet, mehrgebrauch wird nach Betr../h aufgerechnet.

Für Neukunden gilt: Abgabe von selbstfahrenden Baumaschinen ( Bagger, Dumper) nur gegen eine Kaution von Fr. 1000.00

Bei allen Geräten mit dem Vermerk „exkl. Treibstoff, Verschleiss oder Abnützung“ wird Anteilsmässig ein Pauschalbetrag oder die Tankfüllung verrechnet.

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Tages- oder Halbtagespreise exkl. Mehrwertsteuer, ausgenommen Fahrzeuge.

Für längere Mietdauer (ab 3 Arbeitstagen) werden spezielle, äusserst interessante Rabatte gewährt. Rufen Sie uns an.

Alle Motorgeräte sind aufgetankt zu retournieren. Nicht betankte Maschinen werden von uns nachgetankt, die Füllung wird nachbelastet.

Beratungen vor Ort, Lieferungen oder Nachlieferungen von Geräten und Treibstoff werden nach Aufwand verrechnet,

Notreparaturen während der Mietdauer dürfen ausschliesslich nach Rückfrage an den Vermieter und dessen Einverständnis vorgenommen werden!

Die Weitervermietung sämtlicher Geräte und Maschinen ist untersagt!

Alle Geräte sind nach Gebrauch umgehend in einwandfreiem, komplettem und gereinigtem Zustand an den Vermieter zu retournieren.

Nach Betonarbeiten werden verschmutzte Maschinen ( Baggerkübel, Dumpermulde, Fahrwerk) umgehend mit Wasser und Besen gereinigt. 

Nachträgliche Geräte- und Maschinenreinigungen werden nach Aufwand verrechnet. 85.00 Fr. pro Stunde. plus die zur Reinigung benötigten Geräte.

Der Mieter verpflichtet sich nach Entgegennahme der Geräte für eine sorgfältige und sachgemässe Handhabung! Um die Geräte laden und abladen zu können, hat der Mieter genügend Personal mitzubringen, die Firma New Home stellt dafür kein Personal zur Verfügung.

(z. B. Vibroplatte, Steinfräse etc.)

Der Vermieter behält sich vor, bei aussergewöhnlich starken Abnutzungen von Spitzeisen, Fräsenblättern, Gummiraupen, Bohrern etc. sowie Beschädigungen an Maschinen, Fahrzeugen und Geräten durch rüpelhaften Umgang, die Ersatzteile und Instandstellung oder den Ersatz durch Neuanschaffung vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

Für Beschädigungen an Maschinen, Fremdeigentum oder Drittpersonen ist allein der Mieter haftbar.

Bei wiederholtem unsachgemässem Umgang nach Aufforderung behält sich der Vermieter vor die Maschinen oder Geräte ohne Vorankündigung einzuziehen. Die Tagespauschale bleibt bestehen. 

Schäden an Maschinen bei unsachgemässem Umgang und deren Instandsetzung werden nach Aufwand ausgeführt und der Mieterschaft sep. verrechnet.

Verlorenes oder beschädigtes Maschinezubehör wird in Rechnung gestellt.

 

Mietbeträge unter Fr. 300.00 werden bar bezahlt. Für Rechnungsstellungen unter Fr. 300.00 wird ein Pauschalbetrag von Fr. 20.00 erhoben. Unkostenbeitrag für Mahnungen Fr. 50.00. Bei Mietbeträgen unter Fr. 300.00 werden keine Rabatte gewährt. Alle Preise exkl. Mehrwertsteuer.

Für Arbeitsausfälle enthält sich die Firma New Home jeglicher Haftung und kann nicht belangt werden.

Der Mieter übernimmt nach Empfang der Mietobjekte die volle Verantwortung für Beschädigungen oder Diebstahl der Geräte.

Kleingeräte (Fräsen, Spitzhämmer etc.) immer in abschliessbaren und trockenen Räumen lagern. Zündschlüssel an Baumaschinen immer abziehen. Denken Sie daran: Kinder gehören nicht auf Bagger oder andere Baustellenfahrzeuge! Bei Spitz- und Bohrarbeiten etc. Schutzbrille und Gehörschutz nicht vergessen!

Die Firma New Home Gerätevermietung enthält sich jeglichen Schutzaufforderungen und Überprüfungen.

Baustelle = Helmpflicht!

Bei Unfällen ist allein der Mieter haftbar.

 

Für reservierte und bereitgestellte / umgerüstete Maschinen oder Geräte, die nicht abgeholt, oder eingesetzt werden, wird anteilsmässig ein Unkostenbeitrag von 20.00 Fr. bis 100.00 Fr. eingefordert. Für Beratungen, Nachlieferungen von Werkzeugen, Baggerschaufeln etc. oder mehrmaligen Baustellenbesuchen nach Aufforderung des Mieters wird ein Stundensatz von 85.00 Fr. + Fahrspesen verrechnet.

Versicherungsdeckung von Fahrzeugen und Baumaschinen

Für Schäden, Unfälle und Uebertretungen an/mit Fahrzeugen + Baumaschinen ist allein der Mieter haftbar. Fahrzeuge werden nach Rückgabe kontrolliert. Schäden an Baggern werden mit 1000.00 Fr. Vollkasko-Selbstbehalt behaftet. Für sämtliche Schäden und Übertretungen an/mit Fahrzeugen und Anhängern mit Nummernschild (z. B. durch mangelhaft gesicherte Ladung) ist allein der Mieter haftbar. Nachträgliche Bussgeldverfügungen werden dem Mieter nachbelastet.


Lieferungen und Rüstkosten werden sep. verrechnet.


* Bei Einsätzen unter 3 Tagen werden Tagespauschalen verrechnet. Ab dem 3ten Tag 2 Std/h pro Tag, Woche 15 Std. die Gerätemiete ist inkl. Versicherungsdeckung (Selbstbehalt Fr. 1000.00 pro Ereignis) exkl. Mehrwertsteuer. 


Auf Geräte, welche nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter retourniert werden, wird je nach Maschine ein Betrag von Fr. 15.00 bis 60.00 pro Tag verrechnet. Telefonische Bestellungen für Gerätezubehör welche wir nicht am Lager haben, werden nur schriftlich (mit Rechnungsadresse, die zu bestellenden Einheiten, Unterschrift des Auftraggebers) akzeptiert. Nichtabgeholte Bestellungsaufträge werden eingefordert

Zahlungskonditionen

Innert 10 Tagen netto. Preisänderungen vorbehalten! 

Gerichtsstand ist Lenzburg.
Stand 1. 1. 2014

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